Es ist Ihnen nach der Abmeldung nicht mehr gestattet, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu nutzen. Allerdings können Sie das Fahrzeug auf Ihrem privaten Grundstück parken, sofern es nicht öffentlich zugänglich ist. Wenn Sie beabsichtigen, das Fahrzeug zu verkaufen, sind Sie verpflichtet, den Käufer darüber zu informieren, dass das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist.